Découvrez les bibliothèques de la Ville de Genève
Toute l'offre culturelle


  • La Bibliothèque de Genève déploie sur 4 sites un patrimoine écrit, imprimé, musical et iconographique unique qu’elle sélectionne, protège, valorise et transmet au grand public comme au public scientifique.
  • Site internet de la Bibliothèque de Genève


  • Les Bibliothèques municipales sont des lieux de rencontre, de découverte et de partage qui vous proposent de nombreux documents à emprunter ainsi que des activités gratuites pour petit-e-s et grand-e-s.
  • Site Internet des Bibliothèques municipales


  • Les musées d’art et d’histoire, le Musée d’ethnographie et le Museum d’histoire naturelle, les Conservatoires et Jardin botaniques et le Fond municipal d’art contemporain proposent un accès à leur bibliothèque scientifique .
  • Site internet


  • Vous avez une question et vous souhaitez une réponse personnalisée? Le réseau des bibliothèques genevoises vous offre, en moins de trois jours, un résultat fiable et des sources identifiées.
  • Service Interroge

Historique

Die Erwerbungspolitik betrifft die landeskundlichen Sammlungen der Bibliothèque de Genève: die alten und wertvollen Drucke, die Genfer Drucke ausserhalb der Pflichtablieferung, Handschriften, Privatarchive, Ikonographie, Landkarten, Plakate und Musikdokumente. Die Bibliothek nimmt auch digitale oder audiovisuelle Dokumente entgegen, die zu ihren Erwerbungsgebieten gehören.

Ziel der Bibliothek ist es, eine langfristige Erwerbungspolitik zu betreiben. Sie ist bestrebt, die Erwerbungsgebiete mit den ihr nahestehenden Einrichtungen abzustimmen und willkürliche, unter Druck oder in Zeitnot gefällte Entscheidungen zu vermeiden. Das spezifische Problem der spontanen Angebote soll ebenfalls gelöst werden, indem man, insofern dies erforderlich ist, ihre Ablehnung begründet und auf geeignetere Einrichtungen verweist, zudem sollen die Verfahren vereinheitlicht werden.

Die Erwerbungen können durch Schenkung, Nachlass, Kauf oder Hinterlegung geschehen. Hinterlegungen werden nur in aussergewöhnlichen Fällen angenommen, generell sind sie zeitlich begrenzt. In jedem Fall behält sich die Bibliothek das Recht vor, eine Auswahl zu treffen und einen Teil der angebotenen Dokumente abzulehnen.

Erwerbungskriterien und -grundsätze

Die erworbenen Dokumente stehen im Zusammenhang mit Genf (Genevensia) sowie Genfer Persönlichkeiten, Einrichtungen und Körperschaften, mit Persönlichkeiten, die eine Verbindung zu Genf haben, und mit Sammlungen, die von Genfern zusammengetragen und in der Bibliothèque de Genève bewahrt werden, sowie mit den Exzellenzzentren der Bibliothek. Das Erwerbungsgebiet für Ikonographie und Plakate erstreckt sich über die Grenzen hinaus ins benachbarte Frankreich bis hin zum Jura, dem Mont Blanc und der Region des Genfersees.

Die Bibliothèque de Genève verwaltet ihr Erwerbungsbudget rationell, sie weigert sich, überhöhte Preise zu bezahlen und richtet ihr Augenmerk auf die Qualität und Relevanz der Dokumente.

Die Bibliothek nimmt ihre Sorgfaltspflicht wahr, indem sie sich vergewissert, dass die Herkunft der Dokumente geltendem Recht entspricht.

Die Bibliothek beachtet das Unesco-Übereinkommen über Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut (1970) sowie die schweizerischen Ausführungsgesetze: das Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer (KGTG) und seine Ausführungsverordnung  (KGTV), in Kraft getreten am 1. Juni 2005.

Die Bibliothek vermeidet es, mit anderen Einrichtungen in Wettbewerb zu treten. Tritt ein solcher Fall auf, arbeitet sie im Interesse der Forscher und einer guten Bewahrung auf die beste Lösung hin.

Die Bibliothek rät stets von der Zerstreuung konstituierter Bestände ab, insbesondere bei Archivbeständen.

Die Bibliothek dokumentiert ihre Erwerbungen.

Die Bibliothek vergewissert sich der Absichten der Schenker und unterzeichnet bei Bedarf eine Vereinbarung mit ihnen. Sie achtet darauf, die Zugangsbeschränkungen so weit wie möglich zu reduzieren und die Verfahren zu vereinfachen.

Im Fall einer Schenkung oder Hinterlegung stellt die Bibliothek sicher, dass alle Berechtigten ihr Einverständnis gegeben haben.

Wenn die Bibliothèque de Genève von Dokumenten erfährt, die ihrer Erwerbungspolitik entsprechen, deren Besitzer sich aber nicht von ihnen trennen will, kann sie die Erstellung einer Ansichts- und Sicherheitskopie vorschlagen, die sie dann verwahrt.

Promenade des Bastions 8
1205 Genève

T: +41 22 418 28 00
F: +41 22 418 28 01
info.bge(at)ville-ge[dot]ch

Paule Hochuli
Konservatorin
mss.bge(at)ville-ge.ch
T: +41 22 418 28 66